Allgemeine Geschäftsbedingungen 

SGAP

Schönheit-Gesundheit Ausbildungszentrum Pétervári

Bienkenstrasse 21

4702 Oensingen (SO)

T: 077 527 57 61

 

 

AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Weiterbildungskurse und Lehrgänge der Schönheit-Gesundheit Ausbildungszentrum Pétervári      ( SGAP)

 

1.     Geltungsbereich

_____________________________________________________________________________________________________

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Weiterbildungskurse und Lehrgänge, welche durch dem Schönheit-Gesundheit Ausbildungszentrum Pétervári (SGAP) mit Sitz in Oensingen (SO) organisiert werden.

 

2.     Anmeldung

_____________________________________________________________________________________________________

 

Die Anmeldungen sind schriftlich, an die Email Adresse der Geschäftsstelle des SGAP zu richten. Die Teilnehmerzahl ist in jedem Kurs/Lehrgang beschränkt. Anmeldungen werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt.

 

Die Anmeldung ist bis zur Bestätigung oder Absage durch den SGAP verbindlich. Der Vertrag zwischen der teilnehmenden Person und dem SGAP kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch den SGAP zustande.

 

3.     Abmeldung von Kursen und Lehrgängen

_____________________________________________________________________________________________________

 

3.1.   Allgemeine Bestimmungen

Abmeldungen sind in jedem Fall schriftlich an die Geschäftsstelle des SGAP zu richten. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. der E-Mail. Die Kurse/Lehrgänge finden nur statt, wenn die für die jeweilige Schulung erforderliche Minimalanzahl von Anmeldungen eingegangen ist. Kurse werden in der Regel bei einer Minimalanzahl von 2 Kursteilnehmerinnen durchgeführt.

 

 Unentschuldbar im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen meint, dass aus Sicht des SGAP kein triftiger Grund für eine Absage bzw. Nichtteilnahme (z.B. Krankheit, Unfall, familiärer Notfall etc.) gegeben ist. Die Beurteilung, ob ein triftiger Grund vorliegt, liegt ausschließlich im Ermessen des SGAP.

 

3.2.  Kurse mit einer Kursgebühr

Bei einer Abmeldung bis 4 Tage vor dem Kursbeginn wird keine Kursgebühr erhoben, sofern die Abmeldung die Durchführung des geplanten Kurses nicht beeinträchtigt (siehe Minimalanzahl der Kursteilnehmerinnen unter Ziffer 3.1 oben). Kommt durch die Abmeldung die erforderliche Minimalanzahl nicht zustande, ist die gesamte Kursgebühr geschuldet, bzw. keine Ersatzperson gefunden werden kann.

 

Bei einer späteren Abmeldung oder unentschuldbarem Nichterscheinen ist das gesamte Kurs Geld geschuldet.

 

Das Nichtbezahlen der Kurskosten sowie das Nichterscheinen am Kurs gilt nicht als Abmeldung. 

 

3.3.         Lehrgänge

 Bei Rückzug der definitiv bestätigten Anmeldung zu einem Lehrgang gelten die folgenden Regelungen:

 - bei einer Abmeldung bis 4 Wochen vor Beginn des Lehrgangs erhebt der SGAP von der angemeldeten Person eine Umtriebsentschädigung von CHF 150.—.

 

 - bei einer unentschuldbaren Abmeldung bis 2 Wochen vor Beginn des Lehrgangs werden der angemeldeten Person 50% der Lehrgangs-gebühren verrechnet.

 

 - bei einer unentschuldbaren Abmeldung nach diesen Fristen sind die gesamten Lehrgangs-gebühren geschuldet.

 

4.     Nichtteilnahme bzw. vorzeitiger Abbruch eines gebuchten Kurses oder Lehrgangs

­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­_____________________________________________________________________________________________________

 

 4.1 Nichtteilnahme oder Abbruch

 Bei teilweiser oder vollständiger unentschuldbarer Nichtteilnahme an einem gebuchten Kurs oder Lehrgang erfolgt keine Rückerstattung der Kurs- oder Lehrgangs-gebühren.

 

 Die unentschuldbare Nichtteilnahme bzw. der Abbruch eines Kurses oder Lehrgangs entbindet nicht von der Bezahlung der Kurs- oder Lehrgangs-gebühren.

 

 4.2 Versäumte Lektionen

 Kann die teilnehmende Person an einer oder mehreren Lektionen aus Gründen, die nicht der SGAP  zu vertreten hat (insbesondere infolge Ferien, Krankheit, Unfall, Militärdienst sowie familiärer oder beruflicher Belastung), ganz oder teilweise nicht teilnehmen, so hat sie weder Anspruch auf anteilsmäßige Rückvergütung der Kurs- oder Lehrgangs-gebühren noch auf Vor- oder Nachholen der versäumten Lektion(en).

 

 

 

5.     Absage / Verschiebung von Kursen und Lehrgängen durch SGAP

_____________________________________________________________________________________________________

 

Melden sich zu wenig Teilnehmende an oder liegen andere Umstände vor, die eine Durchführung der Veranstaltung aus Sicht des SGAP unzumutbar machen, behält sich der SGAP vor, den betreffende Kurs/Lehrgang zu verschieben oder abzusagen. Die Angemeldeten werden sofort nach dem Beschluss informiert. Es gelten die folgenden Regelungen:

 

- Im Falle der Absage werden die bereits Eingezahlten Gebühren zurückerstattet, bzw. entfällt die Pflicht zur Bezahlung der Kurs- oder Lehrgangs-gebühren.

 

 - Im Falle einer Kurs- oder Lehrgangs-Verschiebung hat die angemeldete Person das Recht, innert 14 Tagen ab Kenntnis des Beschlusses unter schriftlicher Mitteilung an die Geschäftsstelle des SGAP vom Vertrag zurück zu treten. Der Rücktritt erfolgt in diesem Fall ohne Kosten-folgen; bereits bezahlte Gebühren werden zurück erstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

 

 

 

6.     Kurs- und Lehrgangs-gebühren

_____________________________________________________________________________________________________

 

 Die Gebühren ergeben sich aus den aktuellen Kurs- und Lehrgangs-Ausschreibungen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung in Kraft sind. Nicht in der Kurs- bzw. Lehrgangs-gebühren inbegriffen sind die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Mobilität und dergleichen. Die Lehrgangs- und Kursgebühren bleiben während der Dauer der Veranstaltung unverändert. Nach einem Unterbruch und späteren Wiederaufnahme des Lehrgangs treten die dann geltenden Lehrgangs-und Kursgebühren in Kraft.

 

Die Lehrgangs- und Kursgebühren sind Bar oder Kartenzahlungen, wird begleicht werden den Tag den Kurses. Werden die Gebühren nicht fristgerecht bezahlt, können die Teilnehmenden vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Pflicht zur Zahlung der Kurs- und Lehrgangs gebühren bleibt davon unberührt.

 

7.     Durchführung der Kurse und Lehrgänge und Änderungen im Programm

_____________________________________________________________________________________________________

 

Fallen einzelne Programmteile (z. B. infolge Erkrankung von Referenten) aus, dann bietet der SGAP frühzeitig Ersatztermine mit einem gleichwertigen Angebot an. Der SGAP behält sich vor, Änderungen im Kurs- und Lehrgangs-Programm, in der Organisation sowie bei der Auswahl und dem Einsatz von Referenten vorzunehmen.

 

 Aus der Verschiebung und Abänderung einzelner Programmteile entstehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem SGAP.

 

8.     Regelverstösse

_____________________________________________________________________________________________________

 

 Bei gravierenden Verstössen gegen Regelungen und Weisungen des SGAP (insbesondere Studien- und Prüfungsordnungen) bzw. gegen die grundlegenden Verhaltensregeln kann der SGAP Teilnehmende von der weiteren Teilnahme am Kurs bzw. Lehrgang ausschliessen.

 

 Der Ausschluss gibt keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kurs- und Lehrgangs-gebühren.

 

9.     Versicherung

_____________________________________________________________________________________________________

 

Der Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung ist Sache der teilnehmenden Person. Jegliche Haftung für allfällige aus den Kursen oder Lehrgängen entstehende Schäden wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

Es wird den teilnehmenden Personen empfohlen, auf eigene Rechnung eine Annullierungsgebührenversicherung für den Fall einer Verhinderung an der Kurs-Teilnahme wegen Krankheit und Unfall abzuschliessen.

 

 Der SGAZ haftet nicht für Verlust und Diebstahl von Gegenständen der Kursteilnehmer.

 

 

10.Urheberrechte

_____________________________________________________________________________________________________

 

Das Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren sowie die Weiterverwendung ausserhalb des schulischen Bereichs des SGAP sind ohne schriftliche Genehmigung des SGAP untersagt.

 

 

11.Datenschutz

_____________________________________________________________________________________________________

 

 Die teilnehmende Person erklärt sich einverstanden, dass ihre Anmeldeinformationen (Name, Adresse, etc.) für interne Zwecke gespeichert und u.a. für Marketingzwecke verwendet werden dürfen.

 

 

12.Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anwendbares Recht

_____________________________________________________________________________________________________

 

Diese Bedingungen sind integraler Bestandteil der Anmeldung. Mit ihrer Anmeldung akzeptiert die teilnehmende Person die vorliegenden AGB.

 

 Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht in Solothurn zuständig. Es gilt schweizerisches Recht.

 Die vorliegenden AGB sind gültig ab 01.10.2020

 

Kontaktadresse: 

Schönheit-Gesundheit Ausbildungszentrum Pétervári

Bienkenstrasse 21

4702 Oensingen (SO)

T :077 527 57 61

 

Homepage: https://www.schoenheit-kosmetik.ch

Email: schoenheit.kosmetik@gmail.com

Ildikó Pétervári

 

Inhaberin / Schulleiterin